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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2008 - 18 B 1097/08   

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https://dejure.org/2008,22428
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2008 - 18 B 1097/08 (https://dejure.org/2008,22428)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2008 - 18 B 1097/08 (https://dejure.org/2008,22428)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2008 - 18 B 1097/08 (https://dejure.org/2008,22428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zurückverweisung angenommene Unzuständigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Örtliche Zuständigkeit des Antragsgegners; Fortführung des rechtshängigen Verfahrens bei Ortswechsel des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 8 L 234/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2008 - 18 B 1097/08
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 31.03.2014 - 4 Bf 233/12

    Zum Normsetzungsverfahren beim Erlass von Rechtsverordnungen des Senats der

    Im Rahmen seiner nach § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt der Senat ferner, dass sich zahlreiche (Rechts- und Tatsachen-) Fragen betreffend das Sanierungsgebiet Altona-Altstadt S 2 (Chemnitzstraße) in einer Reihe von Verfahren in vergleichbarer Weise stellen und auch daher eine rechtliche Überprüfung in zwei Instanzen geboten erscheint (vgl. hierzu OVG Münster, Beschl. v. 25.8.2008, 18 B 1097/08, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - 18 B 2004/20

    Umfang der Verschuldenszurechnung des Prozessbevollmächtigten und Zeitpunkt der

    Die Aufhebung der angegriffenen Beschlüsse und die Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht Düsseldorf beruhen auf dem in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und in Prozesskostenhilfeverfahren entsprechend anwendbaren § 130 Abs. 2 Urteil 2 VwGO, Vgl. Senatsbeschluss vom 25. August 2008 - 18 B 1097/08 -, juris Rn. 2 f. m.w.N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 17. März 2009 - 7 B 1768/08 -, juris Rn. 6 ff. und vom 16. August 2007 - 18 E 787/07 -, juris Rn. 1 ff.; BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 9 CS 14.220 -, juris Rn. 17 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 3. April 2017 - 7 D 696/17 -, juris Rn. 33.
  • VGH Hessen, 10.03.2022 - 9 B 1348/20

    Windpark Constantia Forst II bei Gründau und Wächtersbach kann gebaut werden

    Obwohl das Verwaltungsgericht wegen der unzutreffenden Beurteilung der Frage, ob jedenfalls die vom Antragsgegner nachträglich verfügte Ersetzung des versagten gemeindlichen Einvernehmens im vorliegenden Rechtsstreit zugunsten der Beigeladenen zu berücksichtigen ist, die angezeigte Prüfung der sachlichen Einwendungen des Antragstellers gegen den streitgegenständlichen Genehmigungsbescheid nicht vorgenommen hat, sieht der Senat in Ausübung des ihm zustehenden pflichtgemäßen Ermessens von einer Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und einer Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht entsprechend § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ab (näher dazu OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. August 2008 - 18 B 1097/08 -, zit. nach juris Rn. 7 f. m. w. N.).
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